Mittwoch, 15. Mai 2013

DAS RECHT DER MACHT



Trotz der allgemeinen medialen Präsenz des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern bleibt das durch die israelische Verwaltung für die besetzten Gebiete geschaffene Rechtssystem weitgehend unbeachtet. Dabei ist das Recht in den Palästinensergebieten unabhängig von dem Recht, das auf dem eigentlichen Staatsgebiet Israels gilt. Seit den Gebietseroberungen im Sechstagekrieg im Jahr 1967 steht das Westjordanland unter Verwaltung des israelischen Militärs. Über Jahrzehnte hat sich dadurch ein kompliziertes System aus militärischen Gesetzen und Anordnungen entwickelt, das in seiner Beständigkeit einzigartig ist.

Bei der Ausgestaltung der in einem juristischen Grenzbereich angesiedelten Rechtsetzung spielt das israelische Oberste Gericht eine entscheidende Rolle. Während das Gericht in Israel selbst als entschiedener Verfechter der Menschenrechte gilt, richtet es seine Entscheidungen bezüglich der besetzten Gebiete auch nach pragmatischen und militärstrategischen Erwägungen aus. Die Bevölkerung Israels hat in die juristische Verwaltung der Palästinensergebiete kaum einen Einblick. Doch für die Palästinenser ist die undurchsichtige Rechtslage im Alltag stets präsent. Durch diese Diskrepanz ergeben sich zahlreiche Konflikte.

1 Kommentar:

  1. Die sogenannten “selbsternannten Palästinenser”mit ihrer Hamas repräsentieren weder eine Nation noch ein Volk,sondern lediglich eine boshafte Ideologie,
die als Islamofaschismus zu bezeichnen ist, mit dem Ziel einen Konflik schwelen zu lassen, der die Vernichtung Israels zum Ziel hat.
    Der Fakt ist, es gibt kein “palästinesisches Volk”. Es handelt sich um Araber. Diese können sehr wohl nach Jordanien und in den Aegypten etc.umgesiedelt werden.
Es gibt auch keine von Israel “Besetzen Gebiete”. Diese wurden im Verteidigungskrieg 1967 nach internationalem Kriegrecht eingenommen. Ergo stehen sie Israel zu:
    Bei den ” von Israel besetzten Gebieten”, hier Golanhöhen, handelt es sich um die im Sechstage-Verteidigungskrieg eroberten Golanhöhen. Nach internationalem Kriegsrecht gehen Gebiete, welche in einem Verteidigungskrieg eingenommen wurden in den Besitz des sich verteidigenden Staates über.Dieses Recht gilt für alle Nationen, sollte es ausgerechnet für Israel nicht gelten?
    Am 17.Mai 1967 hatten Soldaten aus sieben arabischen Nationen an drei Fronten Panzer stationiert und verkündeten ihre Absicht, den jüdischen Staat zu zerstören, was ihnen trotz der militärischen Übermacht nicht gelang. (Solche Worte hören wir auch heute noch z.B. von Ahmadinedschad, Iran) Israels Hoffnungen, dass es sich bei dieser Ankündigung nur um eine Täuschung handeln könnte schwanden schnell.
Der israelische Premierminister und der israelische UN-Botschafter Abba Eban versuchten verzweifelt, Washington, London und Paris zum Eingreifen zu bewegen, die Bitten jedoch waren umsonst. Also rief Israel alle Bürger auf, sich zur Verteidigung zu formieren.
    Nasser (Ägypten) hingegen rief alle Araber zum “heiligen Krieg” (Jihad) auf. Die Araber mobilisierten 550.000 Soldaten, 2.504 Panzer u. 957 Kampfflugzeuge. Sogar der vorsichtige König Hussein (Jordanien) ließ sich überreden, sich ihnen anzuschließen. Israel verfügte nur über 264.000 Soldaten, 800 Panzer u. 300 Kampfflugzeuge.
Der Ausgang dieses Ungleichgewichtes kam unerwartet, fußte aber auf der besseren Strategie und Itelligenz der Israelis.

Dass auch heute immer wieder unqualifiziert von “besetzten Gebieten” geredet wird, zeigt, dass Israel als “Buhmann der Welt gepflegt” wird. Die Golanhöhen aufzugeben würde für Israel einen neuen permanenten existenzbedrohenden Konfliktpunkt ergeben.

    AntwortenLöschen